Nordkirche handelt nach neuen Hinweisen
12. September 2023
Die Nordkirche hat nach neuen Hinweisen um die Vorgänge auf einem Sommercamp Strafanzeige gestellt. Zudem soll geprüft werden, ob der damalige Beratungsstab trotz des damaligen geordneten Verfahrens zu Ergebnissen gekommen ist, die dem Fall aus heutiger Sicht eventuell nicht angemessen sind.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) arbeitet die Vorgänge auf einem Sommercamp im Jahr 2020 erneut auf. Im Fokus steht eine Foto-CD. Deren Cover, die Art und Intention einer Vielzahl der Fotos sowie nachträgliche Bearbeitungen einiger der Fotos widersprechen in eklatanter Weise den Werten der Nordkirche und werden von dieser in keinerlei Weise toleriert. Der Nordkirche wurden am 26. November 2020 Hinweise auf diese Datensätze bekannt.
Solche Hinweise führen innerhalb der Nordkirche unverzüglich zu einem geordneten Verfahren. In diesem Fall war ein Beratungsstab im zuständigen Kirchenkreis tätig, dem der zuständige Propst, die zuständige Präventionsbeauftragte, Mitarbeitende der Fachstelle Prävention und der Leitung des Regionalzentrums kirchlicher Dienste sowie ein Vorstand des zuständigen Kirchengemeinderates angehörten. Zudem wurden externe Fachkräfte mit juristischer Kompetenz sowie der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Greifswald hinzugezogen.
Suspendierung ausgesprochen
Der Mitarbeitende, dem die Urheberschaft an den in Rede stehenden Datensätze zugeordnet werden konnte, wurde von allen Tätigkeiten in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit suspendiert. Zudem prüfte der Beratungsstab die arbeitsrechtliche Relevanz, disziplinarische Schritte sowie Maßnahmen in Rahmen von Dienst- und Fachaufsicht. Das Verfahren wurde am 27. Mai 2021 abgeschlossen.
Neues Verfahren nach neuen Hinweisen
Auf Grund aktueller Medienberichte wurden in diesem Zusammenhang der Nordkirche neue Informationen zugänglich, die dem damaligen Beratungsstab nicht zur Kenntnis gelangt sind. Daher hat die Nordkirche unverzüglich gehandelt und erneut einen Beratungsstab eingesetzt, der die neuen Erkenntnisse sowie die damaligen Entscheidungswege und Entscheidungsfindungen prüft. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass geprüft werden soll, ob der damalige Beratungsstab trotz des damaligen geordneten Verfahrens zu Ergebnissen gekommen ist, die dem Fall aus heutiger Sicht eventuell nicht angemessen sind. Dieser Beratungsstab hat am Dienstag (12. September 2023) erstmals getagt. Dabei wurden folgende Entscheidungen getroffen:
- Die Nordkirche stellt mit Bezug auf die Foto-Datensätze Strafanzeige.
- Die Nordkirche bittet alle, die über Informationen zu dem Sachverhalt verfügen, diese der Nordkirche zur Verfügung zu stellen.
Das eingeleitete geordnete Verfahren sieht vor, dass Mitarbeitende, gegen die Vorwürfe erhoben werden, in dem in Rede stehenden Bereich bis zur Klärung der Vorwürfe nicht weiter tätig sind.
Erneutes Fürsorgeangebot an Betroffene
Die Nordkirche erneuert ihr Fürsorgeangebot an Betroffene. Die Nordkirche wird dafür Sorge tragen, dass Betroffene Zugang zu unabhängigen Beratungs- und Fürsorgeangeboten erhalten. Der neue Beratungsstab hat seine Arbeit noch nicht abgeschlossen. Wir bitten daher um Verständnis, dass zurzeit im laufenden Verfahren keine weiteren Angaben zu dem Vorgang sowie zu den betroffenen Personen möglich sind. Die Nordkirche wird auch künftig über die weitere Arbeit des Beratungsstabes umgehend informieren.
Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt
Im Frühjahr 2018 hat die Landessynode der Nordkirche das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Nordkirche und ihrer Diakonie beschlossen. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen ist elementar im Umgang der Kirche mit den ihr anvertrauten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Schutzbefohlenen. Die Nordkirche nimmt Hinweise auf Fehlverhalten insbesondere in diesem genannten Kontext sehr ernst und geht diesen umgehend sowie umfänglich nach. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de
Hintergrund: Aufgaben eines Beratungsstabes der Nordkirche
Die Aufgaben von Beratungsstäben sind in der Rechtsverordnung zur Ausführung des Präventionsgesetzes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Präventionsgesetzausführungsverordnung – PrävGAusfVO) geregelt.
Dazu gehört insbesondere das Abprüfen von:
- Zuständigkeiten,
- mögliche Befangenheiten oder Interessenskonflikte von Mitgliedern des Beratungsstabs oder anderer Beteiligter,
- die Auswertung des Sachverhalts und die Einschätzung des Gefährdungspotentials,
- die Bedarfsklärung unmittelbar notwendiger Sicherheits- oder Unterstützungsmaßnamen für Betroffene oder andere Beteiligte,
- die Hinzuziehung anlassspezifischer Fachkompetenz,
- das weitere Vorgehen im Fall einer Meldung und
- die Notwendigkeit der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden