Bildung

Schulstiftung kritisiert Entscheidung zur Schülerbeförderung

Was kostet die Schulbusbeförderung zu einer örtlich nicht zuständigen Schule ohne Bezuschussung?
Was kostet die Schulbusbeförderung zu einer örtlich nicht zuständigen Schule ohne Bezuschussung? © iStockphoto

03. August 2016 von Anne-Dorle Hoffgaard, Maren Warnecke

Die Schulstiftung der evangelischen Nordkirche hat die Entscheidung des Landkreises Vorpommern-Rügen kritisiert, ab dem kommenden Schuljahr keine Schulbusfahrten mehr für Kinder zu bezahlen, die eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen. Von der Entscheidung könnten insgesamt etwa 2.200 Schüler betroffen sein.

Die Schulstiftung der Nordkirche ist Träger der beiden evangelischen Schulen in Stralsund und Barth. Noch ist unklar, welche konkreten Auswirkungen das Vorgehen des Landkreises haben wird. Der Kaufmännische Vorstand der Schulstiftung, Matthias Fischer, sieht jedoch die Gleichbehandlung gefährdet, da die freie Schulwahl der Eltern eingeschränkt werde. Voraussichtlich erst mit Beginn des neuen Schuljahres und nach dem Versand der Kostenbescheide werde sich zeigen, ob Eltern ihre Kinder aus finanziellen Gründen abmelden werden.

Kostenbescheid für Eltern zu Beginn des neuen Schuljahres erwartet

Der Vorschlag der Schulstiftung lautet: alle Schüler im Land dürfen den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos nutzen, zumindest aber bis zur örtlich zuständigen Schule. Einen entsprechenden Vorschlag unterstützt auch Matthias Crone, Bürgerbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern. Laut Schulgesetz sei dies so vorgesehen, so Crone.

Der Kreistag von Vorpommern-Rügen hatte in seiner jüngsten Sitzung einen Antrag der Opposition abgelehnt, nach dem auch die Kinder weiterhin kostenfrei den Schulbus nutzen dürfen, die keine örtlich zugewiesene Schule besuchen. Die Regelung war bereits 2015 beschlossen worden, aber für ein Jahr ausgesetzt worden, um den betroffenen Eltern Zeit zu geben, ihre Kinder auf die zugewiesenen Schulen umzumelden. Durch das Einstellen der Bezuschussung erhofft sich der Kreistag unter anderem Minderausgaben von 700.000 bis 900.000 Euro pro Jahr.

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