Schweriner Gottesdienst zu 70 Jahren Grundgesetz
22. Mai 2019
Anlässlich der 70-jährigen Geltung des deutschen Grundgesetzes ist am Donnerstag (23. Mai, 18 Uhr) ein ökumenischer Gottesdienst in der Schweriner Schlosskirche geplant.
Predigen wird der evangelische Propst Marcus Antonioli (Wismar). Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz (Verfassung) in Kraft.
Hintergrund
Das Grundgesetz stellt die Menschenwürde an die Spitze der Rechtsordnung. In der Weimarer Verfassung war der Gesetzgeber nicht zum Schutz der Grundrechte verpflichtet. Gesetze konnten diese Grundrechte einschränken. So konnten die Nationalsozialisten ihre menschenverachtende Diktatur aufbauen, ohne die Weimarer Verfassung abschaffen zu müssen.
Artikel 1 des Grundgesetzes
Aus dieser Erfahrung macht Artikel 1 des Grundgesetzes mit den Worten "Die Würde des Menschen ist unantastbar" den Schutz der Grundrechte zum obersten Prinzip. Der Staat darf Menschen nicht erniedrigen oder ächten. Folter, Körper- und Todesstrafen etwa sind verboten. Ebenso sind lebenslange Freiheitsstrafen grundgesetzwidrig, wenn der Häftling keine realisierbare Chance hat, doch noch einmal aus dem Gefängnis entlassen zu werden.