Tagung der Landessynode der Nordkirche beendet
27. Februar 2016
Lübeck-Travemünde. Mit einer Resolution zum Bundeswehreinsatz in Syrien, mehreren Berichten und beschlossenen Kirchengesetzen ist heute (27. Februar) die 13. Tagung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) zu Ende gegangen. „Die Landessynode hat starke inhaltliche Beschlüsse gefasst und das starke sozialethische Profil der Nordkirche untermauert“, sagte der Präses der Landessynode, Dr. Andreas Tietze, zum Abschluss der Tagung.
Das Schwerpunktthema „Zukunft der Dienste und Werke“ stand im Mittelpunkt der Tagung. Unter dem biblischen Motto „Dient einander mit der Gabe, die ihr empfangen habt“ erarbeiteten die Synodalen Empfehlungen, die der Ersten Kirchenleitung sowie zur weiteren Bearbeitung in die Fachgremien der Nordkirche weitergeleitet wurden. Demnach soll die Arbeit der Dienste und Werke stärker auf kirchliche Kernaufgaben konzentriert werden: das Evangelium zu leben, Menschen in Not zu helfen sowie Gemeinschaft und Solidarität zu fördern. Zugleich gelte es, das kirchliche Profil der Dienste und Werke deutlicher hervorzuheben. Präses Tietze: „Die Dienste und Werke sind bestens aufgestellt, und die Synodalen haben engagiert und mit inhaltlicher Tiefe gearbeitet. Ich bin tief beeindruckt von der Fachkompetenz und den Ergebnissen.“
Zu den kirchlichen Diensten und Werken zählen neben Bereichen wie Diakonie, Krankenhaus- und Notfallseelsorge, Kirchenmusik, Beratung und Bildung zum Beispiel auch die kirchliche Arbeit mit und für Menschen aller Generationen und in besonderen Lebenssituationen, die Partnerschaft mit Christen in der ganzen Welt, Friedens- und Entwicklungsdienst und Flüchtlingsarbeit.
Zum Auftakt der Tagung am Donnerstag (25. Februar) hatte Landesbischof Gerhard Ulrich (Schwerin) die Synodalen über den Stand des Prozesses hin zu einem einheitlichen Arbeitsrecht in der Nordkirche informiert. Davon betroffen sind rund 75.000 Beschäftigte in Nordkirche und Diakonie. Bei ihrer Gründung hatte die Nordkirche 2012 festgelegt, die zunächst fortgeltenden arbeitsrechtlichen Regelungen der früheren Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens bis 2018 in einem breiten synodalen Diskussions- und Entscheidungsprozesses zu vereinheitlichen. Über ihre Geltung in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern sollen deren Synoden entscheiden. Am 9. Juli 2016 ist ein Studientag der Landessynode zu dem Thema vorgesehen.
Mit dem „Kirchengesetz über die Bildung der Kirchenkreissynoden“ und dem „Kirchengesetz zur Ausführung und Ergänzung des Kirchengesetzes über die Kirchenmitgliedschaft“ haben die 156 Synodalen das Wahlrecht in der Nordkirche vereinheitlicht. Damit wurde die rechtliche Grundlage für die Wahl der Kirchengemeinderäte Ende des Jahres sowie die Wahl der Kirchenkreissynoden im September 2017 geschaffen.
Im Rahmen der Tagung wurden am Freitagabend der Fundraising-Preis und der Eine-Welt-Preis der Nordkirche feierlich verliehen. Präses Tietze würdigte vor den 156 Synodalen das Engagement der Beteiligten: „Jeder einzelne Beitrag ist ein Beispiel für die aufmerksame Wahrnehmung und Mitgestaltung gesellschaftlicher Entwicklungen und zeigt ein waches politisches Bewusstsein aus christlicher Haltung heraus.“
Nach intensiver Diskussion hat die Landessynode heute eine Resolution zum Bundeswehreinsatz in Syrien beschlossen. Die Synodalen aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern fordern die Bundesregierung auf, „diesen Einsatz militärischer Mittel umgehend zu beenden und stattdessen noch einmal genau zu prüfen, welche Instrumente gegen den Terrorismus – auch auf dem Hintergrund bislang gemachter Erfahrungen – tatsächlich helfen.“ Nur auf dem Wege einer Verhandlungslösung könne für das vom Bürgerkrieg zerrissene und vom Terrorismus heimgesuchte Syrien eine Friedensperspektive erreicht werden, heißt es in der Resolution. Zugleich will sich die Landessynode in ihrer Septembertagung intensiv mit friedensethischen Fragen auseinandersetzen.
Bischof Gothart Magaard (Sprengel Schleswig und Holstein) informierte die Synodalen in seinem Bericht unter anderem über das Forschungsprojekt zur „Religiösen Vielfalt im konfessionellen Religionsunterricht in Schleswig-Holstein“ (ReVikoR), das, von der Nordkirche finanziert, vom Land genehmigt sowie von den Universitäten Flensburg und Kiel inhaltlich verantwortet, im Mai 2013 begonnen wurde. Magaard: „Mehrfach hatten wir beobachtet, dass die Meinungen über den tatsächlich erteilten Unterricht sehr unterschiedlich sind. Ziel des empirischen Projektes ist es, verlässliche Antworten auf die Frage zu erhalten, wie im evangelischen Religionsunterricht in Schleswig-Holstein mit religiöser Vielfalt umgegangen und wie diese von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern erlebt wird.“ Erste Ergebnisse werden im April vorgestellt, abgeschlossen wird die Forschung voraussichtlich im April 2017.
Bischof Dr. Andreas von Maltzahn berichtete über den Diskussionsstand über die Segnung Eingetragener Lebenspartnerschaft in der Nordkirche. Die Erste Kirchenleitung (EKL) möchte der Landessynode im September ihre Vorschläge für eine einheitliche Neuordnung in der gesamten Landeskirche vorlegen.