Volksinitiative lehnt neuen Vorschlag ab: "Formulierung ist kein Gottesbezug"
01. Juni 2016
Kiel. Die Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs in Schleswig-Holsteins Landesverfassung lehnt den jüngsten Formulierungsvorschlag von neun Landtagsabgeordneten ab. "Die jetzt insbesondere von FDP-Abgeordneten vorgeschlagene Formulierung ist kein Gottesbezug", sagte der Sprecher der Volksinitiative und ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) am Dienstag.
Grundsätzlich sei es aber zu begrüßen, dass derzeit viele Abgeordnete über einen Gottesbezug diskutieren. Der Landtag wird das Thema erneut in seiner Sitzung in der nächsten Woche vom 8. bis 10 Juni beraten. Neun Abgeordnete von FDP, Grünen und SSW legten jetzt einen neuen Gesetzentwurf vor. Darin heißt es unter anderem: "Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen (...) entwickelt haben ...". Zu den Unterzeichnern gehört auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.
Carstensen wies darauf hin, dass die religionsübergreifende Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs mehr als 40.000 Unterschriften gesammelt hat. Er verwies weiter auf den Textvorschlag von 31 Abgeordneten, der auch von der Volksinitiative begrüßt wird. Dieser stelle fest, dass religiöse und nicht-religiöse Menschen in Schleswig-Holstein gemeinsame Werte haben. Carstensen: "Dieser Vorschlag ist also ein Gottesbezug und zugleich eine Toleranzformel, die sehr gut in unsere Zeit passt."
"Religiöse und nicht-religiöse Menschen in Schleswig-Holstein haben gemeinsame Werte"
Schleswig-Holsteins Landtag hatte Ende April zuletzt beraten, ob die Präambel der neuen Landesverfassung doch noch einen Gottesbezug bekommt. Zur Debatte stand der auch von der Volksinitiative unterstützte Formulierungsvorschlag: "In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, hat der Landtag in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger (...) diese Verfassung beschlossen."
Auch Ministerpräsident Tosten Albig (SPD) warb für diesen Vorschlag, den Landtagsabgeordneten aus allen Fraktionen außer der Piratenfraktion unterschrieben hatten.
Verfassungsänderung braucht Zwei-Drittel-Mehrheit
Die Verfassung kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden, 46 der insgesamt 69 Abgeordneten müssten zustimmen. Der Landtag hatte am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 die Volksinitiative für einen Gottesbezug gegründet.