08. September 2021
Die Kirchenleitung der Nordkirche hat an die Landesregierungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg appelliert, Flüchtlingen sowie Asylsuchenden aus Afghanistan gesicherte Perspektiven in Deutschland zu geben. Dazu gehörten Aufnahmezusagen, humanitäre Visa, und ein unbürokratischer Familiennachzug.
Auch die Erteilung längerfristiger Aufenthaltstitel sowie ein Abschiebestopp nach Afghanistan werden gefordert. Die Stellungnahme ist den Landesregierungen schriftlich zugegangen. Zugleich dankte die Kirchenleitung den norddeutschen Bundesländern für ihre bisherige schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Aufnahme von Ortskräften.
Der Beschluss im Wortlaut:
Stellungnahme der Kirchenleitung der Nordkirche zur Situation geflüchteter und gefährdeter Menschen aus Afghanistan
Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland nimmt mit großer Sorge die Situation in Afghanistan und das Leid der aus dem Land geflüchteten Menschen wahr. Sie sieht Deutschland als beim Einsatz in Afghanistan beteiligtes Land in einer besonderen Verantwortung und appelliert an die Politik, insbesondere an die Landesregierungen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Not der von Gewalt und Unterdrückung im Land betroffenen Menschen zu lindern und den Flüchtlingen eine gesicherte Perspektive in Deutschland zu geben.
Die Kirchenleitung nimmt dabei mit Dank und Anerkennung wahr, dass die norddeutschen Länder schnell und unbürokratisch Aufnahme für bislang ausgeflogene Ortskräfte angeboten haben und verwirklichen. Zugleich ist sie der Überzeugung, dass auch weitere gefährdete Personen sowie die bereits hierzulande asylsuchenden Afghaninnen und Afghanen dringend eine Bleibeperspektive in Deutschland brauchen. Darunter sind auch Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten sowie Menschen, die sich für den demokratischen Aufbau der afghanischen Gesellschaft eingesetzt haben. Die Nordkirche unterstützt daher entsprechende Forderungen zahlreicher Initiativen und Organisationen aus der Zivilgesellschaft und bittet die Landesregierungen, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und wenn möglich umzusetzen:
- Die weitere Evakuierung von Geflüchteten aus den Nachbarländern Afghanistans,
- schriftliche Aufnahmezusagen für gefährdete Menschen, die sich noch in Afghanistan befinden,
- humanitäre Visa für Ortskräfte und andere gefährdete Menschen nach § 22 Satz 2 AufenthG,
- einen schnellen und unbürokratischen Familiennachzug zu Angehörigen, die bereits in Deutschland Zuflucht gefunden haben,
- ein Aufnahmeprogramm des Bundes für gefährdete afghanische Menschen, auch wenn sie sich bereits in Nachbarländern Afghanistans befinden, auf der Grundlage von §23 Abs. 2 AufenthG sowie eigene Aufnahmeprogramme der norddeutschen Bundesländer.
- eine Aufenthaltsperspektive für Geflüchtete aus Afghanistan, die bereits in Deutschland leben
- durch eine rasche Entscheidung der Asylanträge. Hier ist die besondere Gefährdung afghanischer Christinnen und Christen ist zu berücksichtigen.
- durch die Erteilung längerfristiger Aufenthaltstitel
- durch einen generellen Abschiebestopp nach Afghanistan.
Aufruf zur Fürbitte
In ihrem Schreiben betonte die Kirchenleitung darüber hinaus, dass alle Bemühungen von Politik und Zivilgesellschaft die dramatische Situation der afghanischen Bevölkerung nur in einem geringen Maße zu lindern vermögen. Sie ruft zur Fürbitte für alle Menschen auf, die unter Gewalt, Unterdrückung und Not leiden.