Anmeldefrist für Psychiatrie-Opfer um ein Jahr verlängert
12. Februar 2019
Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, können sich an einen Hilfsfond wenden. Die Anmeldefrist wurde nun verlängert.
Ende 2019 wäre die Anmeldefrist beim Hilfsfonds von Bund, Ländern und Kirchen für Psychiatrie-Opfer ausgelaufen. Diese Frist wird nun um ein Jahr bis Ende 2020 verlängert.
Das teilten am Dienstag in Berlin Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und die beiden Kirchen sowie die Sozialministerkonferenz der Länder gemeinsam mit.
Bei dem Fonds können Menschen Hilfen beantragen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben.
Hilfsfond eingerichtet
Für die Bundesrepublik geht es um den Zeitraum von 1949 bis 1975, für die DDR um den Zeitraum von 1949 bis Oktober 1990. Kirchen, Landschaftsverbände, Kommunen und der Staat waren Träger der Heime. Nach diversen Verhandlungen bekannten sie sich zu ihrer Verantwortung und richteten die Stiftung ein, ähnlich dem Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder.
Verschiedene Hilfen möglich
Infotelefon der Stiftung: 0800-221 2218
Menschen, die unter den Folgen von Gewalt, Zwang, Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen in den Einrichtungen leiden, können sich an die Stiftung wenden.
Voraussetzung ist, dass sie als Kinder oder Jugendliche in einer Behinderteneinrichtung oder Psychiatrie waren. Sie können Hilfen für Therapien erhalten und Nachzahlungen an die Rentenkasse, wenn sie als Jugendliche in den Einrichtungen arbeiten mussten, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge für sie gezahlt wurden.