Entscheidung zum Gottesbezug fällt am Freitag
20. Juli 2016
Es bleibt spannend: Am Freitag wird sich der Kieler Landtag in zweiter Lesung mit der Aufnahme des Gottesbezugs in die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung beschäftigen. Drei Entwürfe stehen zur Debatte, zwei mit und einer ohne Gottesbezug. Die größte Chance hat dabei voraussichtlich der Gesetzesvorschlag, den 29 Abgeordnete aus allen Fraktionen unterzeichnet haben. Er wurde heute ohne Debatte in erster Lesung verabschiedet.
In dem neuen Kompromissentwurf heißt es unter anderem, die Verfassung schöpfe "aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben".
Abstimmung zum Gottesbezug wird zur Gewissensfrage
Eine Fraktionsdisziplin wird es bei der Abstimmung nicht geben, die Abgeordneten haben in dieser Gewissensfrage freie Hand. Dennoch könnte das Ergebnis knapp ausfallen, da die Verfassung nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden kann. Somit müssten 46 der insgesamt 69 Abgeordneten zustimmen.
Die Fraktionsvorsitzenden Ralf Stegner (SPD) und Daniel Günther (CDU), zwei der Unterstützer des neuen Textvorschlags, hatten sich vor der Landtagssitzung optimistisch geäußert. Die Befürworter hätten "das Maximum getan, um Brücken zu bauen", sagte Stegner. Anders sieht das FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Er geht von einem Scheitern der Pro-Gottesbezug-Anträge aus. Kubicki ist erklärter Verfechter des Antrags ohne Gottesbezug.
42.000 Unterschriften aus Schleswig-Holstein unterstützen Volksinitiative
Schleswig-Holsteins Landtag hatte Ende April zuletzt beraten, ob die Präambel der neuen Landesverfassung doch noch einen Gottesbezug bekommt. Der Landtag hatte am 8. Oktober 2014 eine Formulierung für die Präambel der neuen Landesverfassung ohne eine entsprechende Nennung beschlossen. Als Reaktion darauf wurde am 2. März 2015 die Volksinitiative für einen Gottesbezug gegründet. Sie sammelte im vergangenen Jahr 42.000 Stimmen für ihr Anliegen. Aus diesem Grund musste das Landesparlament das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen.