Flüchtllingsbeauftragter fordert Hartz IV für Asylbewerber
20. Juni 2012
Kiel. Schleswig-Holsteins Flüchtlingsbeauftragter Stefan Schmidt hat für Asylbewerber Geldzahlungen in Höhe von Hartz IV-Leistungen gefordert. Am Tag des Flüchtlings, 20. Juni, werde das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überprüfen, die nur knapp 70 Prozent des Hartz IV-Betrages ergeben. Er hoffe, dass das Gericht dies für verfassungswidrig hält, sagte Schmidt in Kiel.
Weiterhin setzt sich der Landesflüchtlingsbeauftragte für einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge ein, insbesondere für die Aufhebung des bundesgesetzlichen Arbeitsverbotes im ersten Aufenthaltsjahr. Er forderte die neue Landesregierung (SPD, Grüne und SSW) zu einer "Willkommenskultur" auch für Flüchtlinge auf. So müssten die Wohnstandards in den Unterkünften angehoben werden, die derzeit "in einem baulich desolaten Zustand sind und weit ab von zivilgesellschaftlichen Angeboten liegen".
Tag der Flüchtlinge - 42,5 Millionen Menschen in Not
Schleswig-Holsteins Landtag hatte Anfang Oktober 2011 den ehemaligen "Cap Anamur"-Kapitän und Menschenrechtsaktivisten Schmidt zum Flüchtlingsbeauftragten des Landes gewählt. Die UN-Vollversammlung hatte 2001 den 20. Juni zum zentralen internationalen Gedenktag für Flüchtlinge ausgerufen. Der Weltflüchtlingstag wird in vielen Ländern von Aktivitäten und Aktionen begleitet, um auf die besondere Situation und die Not von 42,5 Millionen Flüchtlingen aufmerksam zu machen.