Transplantationsgesetz

Frauenwerk begrüßt neue Organspende-Regelung

Im Organspendeausweis kann eine Person festhalten, was nach dem Tod mit ihren Organen geschehen soll.
Im Organspendeausweis kann eine Person festhalten, was nach dem Tod mit ihren Organen geschehen soll.© epd-bild/Annette Zoepf

17. Januar 2020

Das Frauenwerk der Nordkirche begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur künftigen Regelung von Organspenden: Statt der sogenannten Widerspruchslösung gilt die explizite Zustimmung potenzieller Spenderinnen und Spender.

Diese sollen künftig zum Beispiel bei Behörden mindestens alle zehn Jahre auf das Thema Organspende angesprochen werden.

Sengstock: "Spenden sollten freiwillig sein"

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt die Neuregelung. 

Erklärung der EKD zum Transplantationsgesetz

„Heute wurde bestätigt, dass es keine 'Sozialpflichtigkeit' eines hirntoten Menschen gibt und die Würde des Menschen auch über den Tod hinaus gilt“, sagt Susanne Sengstock, Leiterin des Frauenwerks. Spenden sollten freiwillig sein: „Durch die Entscheidung behält jeder Mensch das Recht, selbst entscheiden zu können, ob die eigenen Organe gespendet werden sollen oder nicht", so Sengstock. "Damit wurde auch das Recht auf umfassende Information und Austausch zum Thema gestärkt."

Kampagne „Organspende entscheide ich“

Das Frauenwerk der Nordkirche gehört seit 2015 zur Kampagne „Organspende entscheide ich“, die sich für eine umfassende Information zum Thema Organspende einsetzt und auch den „Anderen Organspendeausweis“ entwickelt hat.

Das Frauenwerk der Nordkirche

Das Frauenwerk setzt sich für die Interessen kirchlich engagierter Frauen der rund 1000 Kirchengemeinden und der Kirchenkreisfrauenwerke ein und gehört zum Hauptbereich Frauen und Männer, Jugend und Alter in der Nordkirche.

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