Kiel: Nordkirche feiert 75 Jahre Grundgesetz in der Pauluskirche
18. November 2024
Mit einem Gottesdienst in der Kieler Pauluskirche feiert die Nordkirche am 19. November um 18 Uhr das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes. Im Fokus soll der Artikel 13 stehen, der die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt wird die Predigt halten.
EKD: 75 Jahre Grundgesetz
Für die Leitende Geistliche der Nordkirche verbindet die Vision des Propheten Micha öffentlichen und persönlichen Frieden. In ihrem vorab veröffentlichten Predigtmanuskript heißt es:
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„Niemand wird sie schrecken“ beschreibt einen geschützten Rückzugsort, wie die eigene Wohnung. „Keine Angst haben müssen. Wohnen im Schatten eines mächtigen Baumes, der wohlschmeckende Früchte liefert und unter einem Weinstock, dessen Trauben zum Festgetränk werden, zu wohlschmeckendem Wein. Genug zum Leben haben und sicher wohnen. So wird Frieden deutlicher erlebbar“, so Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt in ihrer Predigt.
Eine sichere Wohnung ist kein selbstverständliches Gut
Eine sichere Wohnung aber ist ein zerbrechliches Gut, heißt es weiter. „Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR können Geschichten darüber erzählen, wie sie fürchten mussten, zu Hause von der Staatssicherheit abgehört zu werden. Wer zu Hause Dinge von politischer Bedeutung besprechen wollte, sorgte für reichlich Störgeräusche, drehte das Radio laut und dergleichen“, erklärt Kristina Kühnbaum-Schmidt.
„Und konnte sich alles andere als sicher sein, dass ihre oder seine Wohnung während eigener Abwesenheit wirklich unverletzt blieb. Der innere Friede im Staat beginnt bei den eigenen vier Wänden. Wo sie nicht sicher sind, ist der Friede in Gefahr“, ergänzt sie.
Der Prophet Micha zeichne, so die Landesbischöfin, „das ureigenste menschliche Bedürfnis nach einem geschützten und sicheren Ort zum Wohnen in seine endzeitliche Friedensvision ein. Damit beschreibt er, wie sehr es Gott nicht nur um Frieden zwischen Staaten und Völkern, sondern auch um unseren persönlichen Frieden geht. Ein persönlicher Schutzraum für unsere menschliche Verletzlichkeit ist dafür unerlässlich.“
Der Präsident des Landeskirchenamtes der Nordkirche, Prof. Dr. Peter Unruh, gibt einen Impuls aus juristischer Perspektive: „Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Menschenwürde aus Art. 1 des Grundgesetzes, und damit natürlich auch mit dem christlichen Menschenbild. Es garantiert, dass der Mensch in einem Raum der geschützten Privatsphäre zur Ruhe und damit ungestört zu sich selbst kommen kann. Es liefert nicht zuletzt die räumliche Voraussetzung für die Ausbildung und Ausübung der je eigenen Religion“, so Unruh.
Eingeladen zum Gottesdienst sind unter anderem die Abgeordneten des Landtages von Schleswig-Holstein.
Bundesweite Gottesdienstreihe der EKD
Der Gottesdienst in Kiel ist Teil einer bundesweiten Gottesdienstreihe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Jubiläum des Grundgesetzes. Jede der 20 evangelischen Landeskirchen widmet sich einem Verfassungselement. Die Reihe begann am 26. Mai 2024 in der Bonner Lutherkirche und endet am 20. November in Bremen.