Demokratie

Kiel: Nordkirche feiert 75 Jahre Grundgesetz in der Pauluskirche

Am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Artikel 1, Absatz 1 lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Von diesem Grundrecht abgeleitet sind die zentralen Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialstaatliche Verfasstheit.
Am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet und trat mit Ablauf des Tages in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Artikel 1, Absatz 1 lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Von diesem Grundrecht abgeleitet sind die zentralen Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialstaatliche Verfasstheit. © Norbert Neetz, epd-Bild

18. November 2024

Mit einem Gottesdienst in der Kieler Pauluskirche feiert die  Nordkirche am 19. November um 18 Uhr das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes. Im Fokus soll der Artikel 13 stehen, der die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt wird die Predigt halten.

Für die Leitende Geistliche der Nordkirche verbindet die Vision des Propheten Micha öffentlichen und persönlichen Frieden. In ihrem vorab veröffentlichten Predigtmanuskript heißt es:

„Niemand wird sie schrecken“ beschreibt einen geschützten Rückzugsort, wie die eigene Wohnung. „Keine Angst haben müssen. Wohnen im Schatten eines mächtigen Baumes, der wohlschmeckende Früchte liefert und unter einem Weinstock, dessen Trauben zum Festgetränk werden, zu wohlschmeckendem Wein. Genug zum Leben haben und sicher wohnen. So wird Frieden deutlicher erlebbar“, so Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt in ihrer Predigt.

Die Landesbischöfin der Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt
Die Landesbischöfin der Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt© Thomas Müller

Eine sichere Wohnung ist kein selbstverständliches Gut

Eine sichere Wohnung aber ist ein zerbrechliches Gut, heißt es weiter. „Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR können Geschichten darüber erzählen, wie sie fürchten mussten, zu Hause von der Staatssicherheit abgehört zu werden. Wer zu Hause Dinge von politischer Bedeutung besprechen wollte, sorgte für reichlich Störgeräusche, drehte das Radio laut und dergleichen“, erklärt Kristina Kühnbaum-Schmidt.

„Und konnte sich alles andere als sicher sein, dass ihre oder seine Wohnung während eigener Abwesenheit wirklich unverletzt blieb. Der innere Friede im Staat beginnt bei den eigenen vier Wänden. Wo sie nicht sicher sind, ist der Friede in Gefahr“, ergänzt sie. 

Der Prophet Micha zeichne, so die Landesbischöfin, „das ureigenste menschliche Bedürfnis nach einem geschützten und sicheren Ort zum Wohnen in seine endzeitliche Friedensvision ein. Damit beschreibt er, wie sehr es Gott nicht nur um Frieden zwischen Staaten und Völkern, sondern auch um unseren persönlichen Frieden geht. Ein persönlicher Schutzraum für unsere menschliche Verletzlichkeit ist dafür unerlässlich.“

Unser Grundgesetz: Was regelt es? (1/2)

Das Grundgesetz besteht aus 146 Artikeln. Der prominenteste ist Artikel 1 zum Schutz der Menschenwürde. Es folgen bis zum Artikel 19 weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa die Meinungs- und Pressefreiheit, die Glaubensfreiheit und die Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Unser Grundgesetz: Was regelt es? (2/2)

Darüber hinaus finden sich unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.

Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, dass die ostdeutschen Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. (bundesregierung.de)

Der Präsident des Landeskirchenamtes der Nordkirche, Prof. Dr. Peter Unruh, gibt einen Impuls aus juristischer Perspektive: „Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Menschenwürde aus Art. 1 des Grundgesetzes, und damit natürlich auch mit dem christlichen Menschenbild. Es garantiert, dass der Mensch in einem Raum der geschützten Privatsphäre zur Ruhe und damit ungestört zu sich selbst kommen kann. Es liefert nicht zuletzt die räumliche Voraussetzung für die Ausbildung und Ausübung der je eigenen Religion“, so Unruh.

Eingeladen zum Gottesdienst sind unter anderem die Abgeordneten des Landtages von Schleswig-Holstein.

Gestalteten den Gottesdienst: Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landtagsvizepräsidentin Beate Raudies (SPD), die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Röttger, die Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Grüne Catharina Nies, Pastorin Isa Gattermann, der Fraktionschef des SSW Lars Harms und der Präsident des Landeskirchenamtes Prof. Dr. Peter Unruh. © Jonny Franzke

Bundesweite Gottesdienstreihe der EKD

Der Gottesdienst in Kiel ist Teil einer bundesweiten Gottesdienstreihe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Jubiläum des Grundgesetzes. Jede der 20 evangelischen Landeskirchen widmet sich einem Verfassungselement. Die Reihe begann am 26. Mai 2024 in der Bonner Lutherkirche und endet am 20. November in Bremen. 

Beschlussfassung: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Bundesamt für Justiz)

Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen, von den Alliierten genehmigt und am 23. Mai 1949 verkündet.

In einer Sondersitzung in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 beschloss die Volkskammer mit 294 Stimmen, bei 62 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen, den Beitritt der damaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG zum 3. Oktober 1990.

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