Können im Mai wieder Gottesdienste in Kirchen stattfinden?
17. April 2020
Bisher gibt es bundesweit noch keinen Zeitplan für eine Wiederzulassung von Gottesdiensten. Nach einem Gespräch mit Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Vertretern von Bund und Ländern am Freitag hieß es, nach dem 30. April werde man weitersehen. In der Nordkirche könnten im Mai wieder Gottesdienste in Kirchen stattfinden, hofft Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt.
Gottesdienste und Zusammenkünfte sind momentan zunächst bis zum 4. Mai nicht gestattet. Bis dahin gelten die gegenwärtigen Kontakteinschränkungen ohne Lockerung. Vertreter der christlichen Kirchen, des Judentums und der Muslime in Deutschland waren am Freitag mit Innenstaatssekretär Markus Kerber zu einem Gespräch zusammengekommen. Nun wird unter Einbeziehung der Länder ein Konzept erarbeitet.

"Natürlich ist es sehr schmerzlich, dass wir derzeit nicht in gewohnter Weise zum Gottesdienst zusammenkommen können. Mit den Menschen in unseren Gemeinden hoffe ich sehr, dass wir uns bald wieder zu Gottesdiensten in unseren Kirchen versammeln können", erklärte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt aus Anlass des heutigen Gesprächs .
"Als Nordkirche sind wir in unserem Gebiet zurzeit im konstruktiven Gespräch mit den Landesregierungen, die nach den Verabredungen und Gesprächen auf Bundesebene ihre jeweiligen Regelungen treffen. Im Blick auf die Gesamtentwicklung bin ich zuversichtlich, dass wir sehr bald, möglichst Anfang bis Mitte Mai, wieder in unseren Kirchen zu Gottesdiensten zusammenkommen können", so die Landesbischöfin weiter.
Ausreichend Abstand und strenge Hygiene
Zum Schutz der Menschen werde dabei wie in allen Bereichen der Gesellschaft auch für kirchliches Leben gelten: regulierte Teilnehmerzahlen, ausreichend Abstand, strenge Hygiene. "Schon jetzt zeigt sich: Das ist machbar", sagt Kühnbaum-Schmidt.
Regelungen auch für die Seelsorge
Neben der Frage, wann und unter welchen Bedingungen wieder Gottesdienste in den Kirchen gefeiert werden können, bewegt die Landesbischöfin auch, wie jetzt die Seelsorge, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, stattfinden kann. "Auch hier brauchen wir Regelungen, die uns bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen und sie ermöglichen“, so Kühnbaum-Schmidt.
Schutz des Lebens steht an erster Stelle
Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, äußerte sich zur aktuellen Situation: "Der Schutz des Lebens steht für die Kirchen auch in der Corona-Krise an erster Stelle. Deshalb hatten die Kirchen schon frühzeitig Gottesdienste abgesagt und in das zeitlich beschränkte Verbot von Versammlungen religiöser Gruppen in Gotteshäusern eingewilligt." Umso mehr begrüße er, dass nunmehr einmütig verantwortbare Wege vereinbart wurden, das Feiern von Gottesdiensten stufenweise nach dem 30. April wieder zu ermöglichen.