"Himmelsblicker" zum Weltkindertag

Lübecker Konferenz nimmt Kinderrechte in den Blick

Farbverschmierte Kinderhände, die ein Herz bilden
© Olga Ryazantseva, iStock

30. Mai 2024 von Inke Pohl

Kinder haben Rechte, weltweit. Dennoch werden sie Opfer: Von Ausbeutung, Gewalt,  Missbrauch, Vernachlässigung. Ihr Recht auf Beteiligung wird häufig übergangen. Bei der Fachkonferenz „Himmelsblicker“ im Lübecker Dom geht es am 1. Juni darum, wie Kinder in der Nordkirche zu ihrem Recht kommen.

Schutzrechte, Förderrechte und Vorrang des Kinderwohls  – dies sind Grundprinzipien, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Diese gilt fast weltweit, zumindest auf dem Papier. Zu den Kinderrechten gehört auch: Die Meinung von Kindern zählt. Das heißt, dass Kinder bei Entscheidungen, die sie betreffen, gehört werden und mitbestimmen dürfen – so ihr Recht. Die Realität sieht oft anders aus.

Kinderrechte in der Verfassung der Nordkirche

Auch das Kinder- und Jugendgesetz der Nordkirche hat das Recht der Kinder auf Mitsprache und Beteiligung in ihrer Verfassung verankert: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Nordkirche in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, an der Entscheidungsfindung in angemessener und altersgerechter Form zu beteiligen (§ 12).

Doch wie funktioniert das? Wie passt dies zu den Strukturen, Abläufen und Traditionen in Gemeinden, wo müssen Gremien sich neu aufstellen? Und wie schützen wir Kinder auch in unserer Nähe vor Gewalt und Vernachlässigung, wer hilft verletzten Seelen? Um diese und andere Fragen geht es bei unserer Fachkonferenz „Himmelsblicker“. 

Schutz und sensible Begleitung

Haupt- und Ehrenamtliche, die sich für die Arbeit mit Kindern engagieren, beschäftigen sich an diesem Tag mit Schutzräumen, Gestaltungsräumen, Freiräumen und Glaubensräume. Denn Kinder haben auch das Recht, ihre eigene Religion oder Weltanschauung auszuüben – auf altersgemäße und individuelle Art und Weise.  

Logo Himmelsblicker Konferenz
© Nordkirche

Die Konferenz findet ganztägig am 1. Juni im Lübecker Dom statt.  Zum Thema „Im Ernst? Kinderrechten auf der Spur“ gibt es insgesamt 30 Talkrunden und Workshops, zum Beispiel zu Inklusion, kindgerechter Sprache, dem Umgang mit Tod und Sterben, Prävention und Schutzkonzepten, Liturgien für Abendmahl mit Kindern. 

Wann ist der Kindertag und warum wird er gefeiert?

Kinder haben Rechte – weltweit. Und besondere Bedürfnisse. Um darauf aufmerksam zu machen, wird in vielen Ländern ein Kindertag gefeiert. Allerdings gibt es kein einheitliches Datum. In Deutschland gibt es sogar zwei Termine, die durch die historische Teilung in Ost und West bedingt sind: 20. September und 1. Juni. 

Der 1. Juni wurde 1948 in Moskau auf Initiative des Weltkongresses der Internationalen Demokratischen Frauenföderation (IDFF) festgelegt und wird bis heute in etwa 40 Staaten begangen. In der DDR war der 1. Juni zeitweise sogar unterrichtsfrei.

In der BRD wird seit den 50er Jahren hingegen der 20. September als Weltkindertag gefeiert. Das Datum geht auf eine Resolution von 1954 zurück, mit der die Vereinten Nationen und das Kinderhilfswerk Unicef die Einführung eines Kindertages empfahlen. 

Bei Aktionen, Festen und Veranstaltungen stehen Kinder und ihre Rechte im Mittelpunkt. Allerdings wird er in Deutschland aktuell nur im Bundesland Thüringen als gesetzlicher Feiertag begangen. 

Auch der 20. November gilt als wichtiger Tag für die Rechte von Kindern: Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention.

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