Lutherisches Kirchenamt und EKD-Verwaltung wachsen zusammen
13. November 2017
Das Kirchenamt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) soll in der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aufgehen. Die lutherische Generalsynode stimmte in Bonn einer Änderung der VELKD-Verfassung zu, wonach das Amt der VELKD künftig zum Amtsbereich im EKD-Kirchenamt wird.
Damit wird auf dem Weg des sogenannten Verbindungsmodells ein entscheidender Schritt bei den Verwaltungsstrukturen vollzogen. Für die Verfassungsänderung stimmten 37 VELKD-Synodale. Es gab zwei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.
Kräfte bündeln
Seit einigen Jahren verzahnen sich die EKD und die beiden konfessionellen Zusammenschlüsse von VELKD und Union Evangelischer Kirchen (UEK) miteinander, um Kräfte zu bündeln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Zusammenlegung der Kirchenämter zum 1. Januar 2018 ist nun die nächste Etappe. Die Zustimmung der ab Sonntag in Bonn tagenden EKD-Synode zu der Ämterfusion gilt als sicher.
Kirchenverwaltungen sind in Hannover
Das Verbindungsmodell ist seit 2007 wirksam. Seit 2009 tagen die Kirchenparlamente von Lutheranern und Unierten sowie die EKD-Synode jeweils örtlich und zeitlich verbunden sowie personell verzahnt. Alle drei Kirchenverwaltungen befinden sich in Hannover, die UEK ist bereits weitgehend in die EKD integriert.