Politik und Kirche

MV: Land und Nordkirche unterzeichnen neue Patronatsvereinbarung

Blick vom Schweriner Dom auf das Schweriner Schloss, wo der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns seinen Sitz hat.
Blick vom Schweriner Dom auf das Schweriner Schloss, wo der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns seinen Sitz hat.

11. Mai 2020

Das Land Mecklenburg-Vorpommern will bis zum Jahr 2024 jährlich rund 3,6 Millionen Euro für den Erhalt von evangelischen Kirchengebäuden bereitstellen. Eine entsprechende neue Patronatsvereinbarung unterzeichneten die für Kirchenangelegenheiten zuständige Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) und Nordkirchen-Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt am Montag in Schwerin.

Hintergrund ist der am 20. Januar 1994 geschlossene Staat-Kirchen-Vertrag zwischen dem Land MV und den damaligen evangelischen Landeskirchen von Mecklenburg und Pommern. Die 2012 gegründete Nordkirche trat in die Rechtsnachfolge ein. In dem sogenannten Güstrower Vertrag ist unter anderem die hälftige Beteiligung des Landes an den Baulasten solcher kirchlichen Gebäude geregelt, die bislang dem landesherrlichen Patronat unterstanden. Diese Regelung betrifft früheren Angaben zufolge insgesamt 419 Patronatskirchen in Mecklenburg und 93 Patronatskirchen in Vorpommern.

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Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt (links) und Justizministerin Katy Hoffmeister.© Carola Scherf, Nordkirche

Nordkirche "in vielen Bereichen der Gesellschaft eine große Stütze"

"Seit nunmehr über 25 Jahren sind das Land Mecklenburg-Vorpommern und die evangelischen Kirchen Partner im Güstrower Vertrag", sagte Ministerin Hoffmeister. Die Landesregierung schätze das Engagement der Nordkirche im Land sehr. Die Nordkirche sei in vielen Bereichen der Gesellschaft eine große Stütze, zum Beispiel in der Gefängnisseelsorge, im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich und auch bei der Polizeiseelsorge. "Ich freue mich sehr, dass nun bis zum Jahr 2024 für die Nordkirche Planungssicherheit für die großen baulichen Herausforderungen besteht." Patronatsmittel sorgten dafür, dass die Kirche sprichwörtlich im Dorf und auch in Städten als Teil des Kulturerbes erhalten bleibt.

Dorf- und Stadtkirchen: "Wichtige Orte für erlebte Gemeinschaft"

Das Land MV stehe in der derzeit nicht einfachen Situation verlässlich zum "Güstrower Vertrag", sagte Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt. "Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns gerade jetzt über die Patronatsleistungen für die Jahre 2020 bis 2024 verständigt haben." Denn die vielen Dorf- und Stadtkirchen im Nordosten seien wichtige Orte für erlebte Gemeinschaft, für Gottesdienste sowie für Kultur, Kunst und Gespräch. Der Erhalt dieser Kirchen stelle die Nordkirche vor große finanzielle Herausforderungen, "bei denen uns die Patronatsleistungen auch in den nächsten Jahren in guter Weise unterstützen".

 

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