Nordkirchen-Synode berät Haushalt und Klimaschutzbericht
27. Februar 2020
Die Landessynode der evangelischen Nordkirche wird sich vom 27. bis 29. Februar in Lübeck-Travemünde mit dem Klimaschutzbericht der Nordkirche befassen. Außerdem sollen der Haushalt 2020 und verschiedene Kirchengesetze behandelt werden. Die 156 Mitglieder der II. Landessynode treffen sich zu ihrer fünften Tagung.
Insgesamt rechne die Nordkirche 2020 mit Einnahmen in Höhe von rund 583,2 Millionen Euro (2019 identisch: 583,2 Millionen Euro), davon stammten 536 Millionen Euro (533 Millionen Euro) aus Kirchensteuern, hieß es. Drei Prozent des Kirchensteuer-Nettoaufkommens (16,3 Millionen Euro) sollen für den Kirchlichen Entwicklungsdienst eingeplant werden, der unter anderem Projekte in Asien, Afrika und Lateinamerika fördert.
Die Kirchenleitung wird dem Kirchenparlament zudem den Jahresabschluss 2017 zur Beschlussfassung vorlegen. "Der Jahresabschluss 2017 ist insofern besonders, als mit ihm erstmalig ein konsolidierter Jahresabschluss vorgelegt wird und in ihm auch die Pensionsrückstellungen für die öffentlich-rechtlich Bediensteten unserer Kirche berücksichtigt werden", sagte die Präses der Landessynode, Ulrike Hillmann.
"Nordstern" wird vergeben
Unter dem Motto "ausgezeichnet!" wird der 2017 erstmals verliehene "Nordstern" vergeben: Der Preis würdigt Initiativen für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung, in diesem Jahr im Bereich "Gelebte Vielfalt".
Die Synodalen sollen unter anderem über die Gründung eines landeskirchlichen Werkes "Ehrenamtsförderung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland" (Ehrenamtsförderungswerk) sowie über die Zusammenführung der Posaunenmission Hamburg/Schleswig-Holstein und des Posaunenwerkes Mecklenburg-Vorpommern zu einem gemeinsamen "Posaunenwerk der Nordkirche" entscheiden.
Kirchengesetze beraten und beschließen
Auch werden die Parlamentarier über mehrere Kirchengesetze beraten und beschließen. Dazu zählen das Kirchengesetz über das Bauen sowie das Kirchengesetz zur Änderung von Genehmigungspflichten im Bereich des Bauens.