Nordkirchen-Synode setzt sich mit Haushalt und Gesetzen auseinander
15. November 2022
Mit dem landeskirchlichen Haushalt für das Jahr 2023 und zu beschließenden Kirchengesetzen setzt sich die Landessynode der Nordkirche vom 17. bis 19. November in Lübeck-Travemünde auseinander.
Die Vorlage für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Arbeitsrechts der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden in der Nordkirche hat dabei besondere Bedeutung. „Zehn Jahre nach der Fusion ist dies ein letzter und wesentlicher Baustein für ein einheitliches Arbeitsrecht in unserer verfassten Kirche“, sagte Präses Ulrike Hillmann.
Bereits 2018 hatte die Landessynode den Angaben zufolge die Eckpunkte für ein gemeinsames Arbeitsrecht formuliert. Werde das neue Gesetz beschlossen, solle ab 1. Juli 2023 flächendeckend der Tarifrechtsweg gelten, hieß es. Ebenfalls würde ein gemeinsamer Kirchlicher Arbeitnehmerinnen-Tarifvertrag (KAT) für alle Mitarbeitenden in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten, nach dem alle Mitarbeitenden mindestens das gleiche Entgelt erhalten sollen wie derzeit.
Haushalt für 2023
Der Haushalt für das Jahr 2023 werde der letzte Einzelhaushalt der Nordkirche sein, hieß es. Ab 2024 werde mit Doppelhaushalten weitergearbeitet.
Stephan Linck, Studienleiter für Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit in der Evangelischen Akademie der Nordkirche, wird in Travemünde einen Bericht halten mit Empfehlungen zum Umgang mit Darstellungen von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut. Auf der Tagung zu sehen sein werde die von der Beauftragten für den christlich-jüdischen Dialog, Hanna Lehming, erarbeitete Ausstellung „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“, hieß es.
Taizé-Gottesdienst in St. Lorenzkirche
Am Freitag (18. November, 18 Uhr) wird die Landessynode einen öffentlichen Taizé-Gottesdienst in der St. Lorenzkirche in Travemünde feiern. Bischof Tilman Jeremias (Greifswald) und Bruder Richard aus Taizé werden ihn gemeinsam halten.