„Nur ein Aufschub“ – Arbeitsgemeinschaft sieht Kompromiss mit Sorge
02. März 2015
Berlin. Auch negative Seiten hat die Arbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ im Kompromiss zum Kirchenasyl ausgemacht. Führende Politiker und der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm sagen ebenfalls ihre Meinung.
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" hat sich zwiespältig zu dem vor wenigen Tagen ausgehandelten Kompromiss beim Kirchenasyl geäußert. Sie begrüße, dass die Tradition des Kirchenasyls vom Bundesinnenministerium und der dazugehörigen Behörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, nicht länger infrage gestellt werde, erklärte das Netzwerk am Montag in Berlin. Sie beobachte aber mit großer Sorge, "dass es sich hier lediglich um einen Aufschub handelt".
Das Bundesamt und Kirchenvertreter hatten sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, dass Asylfälle, die in einem Kirchenasyl münden könnten, künftig nochmals überprüft werden. Dafür soll ein sechsmonatiges Pilotprojekt gestartet werden. Im Gegenzug will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die angedrohte Fristverlängerung bei sogenannten Dublin-Fällen vorerst nicht umsetzen.
Nach dieser Regelung müssen Flüchtlinge in dem EU-Staat einen Antrag stellen, über den sie eingereist sind. Dass sich die Zahl der Dublin-Fälle im Kirchenasyl erhöht hat, war von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) scharf kritisiert worden. Er warf den Kirchen vor, sich über geltendes Recht zu stellen und das Kirchenasyl für eine Kritik am EU-Asylsystem zu missbrauchen.
"Kirchenasyl kein zweiter Rechtsweg"
"Asyl in der Kirche" unterstrich, bei jedem Kirchenasyl stelle sich die Frage, warum die staatlichen Schutzinstrumente versagt hätten. "Dies gilt auch für Kirchenasyle in sogenannten Dublin-Fällen", heißt es in der Erklärung. Die Dublin-Verordnung führe zu Abschiebungen in menschenunwürdige Zustände, habe Familientrennungen und Obdachlosigkeit zur Folge. "Im Sinne eines wirklichen Flüchtlingsschutzes treten wir weiterhin ausdrücklich für eine Abschaffung der Dublin III-Verordnung ein", betonte die Bundesarbeitsgemeinschaft.
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, zeigte sich erfreut über den Kompromiss zwischen Kirchen und Behörden. Er schreibt <link http: www.facebook.com link-extern>auf seiner Facebook-Seite, die Kirchen hätten noch einmal klargestellt, "dass das Kirchenasyl nie ein zweiter Rechtsweg sein kann". Es sei vielmehr Ausdruck eines christlich motivierten humanitären Beistands, "wenn befürchtet wird, dass einem Menschen bei seiner Abschiebung Menschenrechtsverletzungen oder unzumutbare Härten drohen." Dass dieser Impuls nun auch von staatlicher Seite gewürdigt werde, sei gut.
"Als Ausnahme ist es tolerabel"
Auch führende Politiker aus Bundestag und Bundesregierung haben sich hinter das Kirchenasyl gestellt. Wenn es als Ausnahme praktiziert werde, "ist es tolerabel und im Einzelfall auch vernünftig", erklärte Bundestagspräsident Norbert Lammert. Er warnte in der "Welt" die Kirchen vor der Versuchung, "aus einem Ausnahmetatbestand eine heimliche Regel zu machen". Es gebe kein Kirchenasyl anstelle des geltenden Rechts. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte, dass die Kirchen in Einzelfällen Schutz gewährten, sei "eine christliche Tugend".
Die Zahl der Menschen im Kirchenasyl war in den vergangenen Monaten dramatisch gestiegen. Gegenwärtig befinden sich mindestens 411 Flüchtlinge in der Obhut evangelischer und katholischer Gemeinden. Die meisten von ihnen fallen unter die sogenannte Dublin-Regelung. Das bedeutet, dass sie über ein anderes EU-Land eingereist sind und eigentlich dort Asyl beantragen müssten. Die Behörden wollten die Abschiebefrist von sechs auf 18 Monate anheben. Dies hätte die Bedingungen für das Kirchenasyl stark erschwert.