Tietze: Landessynode hat wichtige Akzente gesetzt
03. Oktober 2016
Die am Wochenende beendete Tagung der Nordkirchen-Landessynode hat nach Ansicht von Synoden-Präses Andreas Tietze "wichtige Akzente für das kirchliche Leben gesetzt". Das gelte etwa für die Debatte um den Friedensauftrag der Kirche und für den Beschluss zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. "Die Nordkirche kommt so ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nach", sagte Tietze in Lübeck-Travemünde.
Die 156 Synodalen aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg hatten mit großer Mehrheit beschlossen, dass Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften künftig offizielle kirchliche Amtshandlungen sind - wie Traugottesdienste für Mann und Frau auch. Die neuen Amtshandlungen werden ebenso in die Kirchenbücher eingetragen.
Debatte um das Arbeitsrecht in der Nordkirche
Weiterer Tagesordnungspunkt der dreitägigen Synodentagung war das Arbeitsrecht in der Nordkirche. Die Debatte um die rechtlichen Regelungen für die rund 80.000 Mitarbeiter in Kirche und Diakonie muss nach Ansicht von Landesbischof Gerhard Ulrich verstärkt geführt werden. Der dafür mit der Gründung der Nordkirche 2012 festgelegte Zeitraum von sechs Jahren soll dabei voll ausgeschöpft werden.
In der Nordkirche gilt bislang ein unterschiedliches Arbeitsrecht: Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband Tarifverträge aus. In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission. Bis 2018 soll es eine einheitliche Regelung geben.
Schwerpunktthema "Kirche des gerechten Friedens werden"
Intensiv befasste sich das Kirchenparlament auch mit dem Thema "Kirche des gerechten Friedens werden". Nach einem Vortrag des Friedenstheologen Prof. Fernando Enns diskutierten die Synodalen in 15 Arbeitsgruppen über die verschiedenen Aspekte von Gerechtigkeit und Frieden. Propst Matthias Bohl (Hamburg), Vorsitzender des Ausschusses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, kündigte an, dass aus den Ergebnissen ein Positionspapier für die Novembertagung der Landessynode vorbereitet wird.
Die Domkirchgemeinde Ratzeburg wird zum 1. Januar 2017 dem Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg eingegliedert, beschloss die Landessynode. "Mit diesem Kirchengesetz soll ein besonderer Zustand beendet werden, der sich der Teilung Deutschlands verdankt", sagte der Greifswalder Bischof Hans-Jürgen Abromeit.
Domkirchgemeinde Ratzeburg wird im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg eingegliedert
Infolge der deutschen Teilung nach 1945 lagen die Domkirchgemeinde Ratzeburg sowie die Kirchengemeinde Ziethen auf dem Gebiet der britischen Besatzungszone und später der Bundesrepublik Deutschland. Sie gehörten aber weiterhin zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs.
Die lauenburgische Kirchengemeinde Lassahn befand sich seit Ende 1945 dagegen in der sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise in der DDR. Später sind die Ratzeburger Domkirchgemeinde und die Kirchengemeinde Ziethen im Sinne einer Verwaltungstreuhänderschaft der damaligen Nordelbischen Kirche zugeordnet worden, die Kirchengemeinde Lassahn der Mecklenburgischen Landeskirche.Dieser Übergangszustand wurde im Blick auf Ziethen und Lassahn bereits 1997 beendet: Die Kirchengemeinde Ziethen schloss sich der Nordelbischen Kirche an, die Kirchengemeinde Lassahn der Landeskirche Mecklenburgs.