Sterbehilfe-Debatte

Bedford-Strohm fordert Verbot der organisierten Sterbehilfe

"Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen", zitierte Joachim Gauck jüngst Horst Köhler (Symbolbild) und forderte eine Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung
"Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen", zitierte Joachim Gauck jüngst Horst Köhler (Symbolbild) und forderte eine Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung © epd-bild / Bertold Fernkorn

04. November 2015 von Simone Viere

München/Berlin. Der Ratsvorsitzende der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, fordert ein Verbot der organisierten Sterbehilfe. An diesem Freitag entscheidet der Bundestag über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe. Dazu wurden fünf Gesetzentwürfe eingebracht.

Der Gesetzentwurf der Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sei der beste unter den vorliegenden, so Bedford-Strohm. Der Brand/Griese-Entwurf mache klar, dass öffentlich propagiertes geschäftsmäßiges Anbieten der Hilfe zum Suizid nicht hingenommen werden könne, erklärte Bedford-Strohm. Ansonsten würde Suizid ein normaler Weg, der unter mehreren Optionen am Lebensende gewählt werden könne.

Menschen am Lebensende liebevoll betreuen

Zugleich lasse der Entwurf aber auch Gewissensspielräume im persönlichen Arzt-Patienten-Verhältnis, "die der Tatsache Rechnung tragen, dass sich nicht jeder Einzelfall rechtlich regeln lässt", unterstrich der Theologe.

Er wolle jedenfalls nicht, dass Situationen entstünden, "in der irgendjemand meint, sich rechtfertigen zu müssen, dass er noch leben will", sagte Bedford-Strohm. Anstatt die Hürden für Suizid zu senken, müssten vielmehr alle Möglichkeiten der Palliativmedizin genutzt werden. Denn wenn die Menschen am Lebensende liebevoll betreut würden, kämen sie erst gar nicht auf die Idee, sich das Leben nehmen zu wollen.

Die Abgeordneten sind bei der Abstimmung allein ihrem Gewissen verpflichtet

Die fünf dem Parlament vorliegenden Gesetzentwürfe reichen vom völligen Verbot der Hilfe beim Suizid über ein eingeschränktes Verbot der organisierten Beihilfe bis zu einer ausdrücklichen Erlaubnis dieser Form der Sterbehilfe für Ärzte und Organisationen. Einen Fraktionszwang gibt es bei der Gewissensfrage nicht, der Ausgang ist völlig offen.

 

Weitere Informationen:

Positionen zur Sterbehilfe - Die Gesetzentwürfe im Überblick <link http: ekd.de download link-extern>(PDF)

Stichwort: <link http: www.nordkirche.de nachrichten detail das-stichwort-zur-sterbehilfe.html link-extern>Was ist Sterbehilfe?

Deutscher Hospiz- und Palliativverband: <link http: www.dhpv.de index link-extern>www.dhpv.de/index

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin:<link https: www.dgpalliativmedizin.de link-extern> www.dgpalliativmedizin.de

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