Kirchen lehnen neues Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein ab
25. Januar 2017
Kiel. Die Nordkirche und das katholische Erzbistum lehnen die von der Piraten-Partei geforderten Veränderungen im Bestattungsgesetz Schleswig-Holsteins ab. Es sei eine gemeinschaftliche Aufgabe, den öffentlichen Charakter des Todes mit einer würdigen Bestattungskultur zu pflegen, sagte der evangelische Bischof Gothart Magaard am Dienstag in Kiel. "Die Gesellschaft wird ärmer und kälter werden, wenn sie nicht mehr nicht mehr öffentlich ihre Toten ehrt und bestattet", ergänzte der katholische Erzbischof Stefan Heße.
- Pressemitteilung
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Nach einem Vorschlag der Piraten-Landtagsfraktion sollen Hinterbliebene die Urne eines Verstorbenen bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufbewahren können. Möglich soll es künftig auch sein, die Asche außerhalb von Friedhöfen auf privaten Grundstücken zu verstreuen. Über den Gesetzentwurf wird der Kieler Landtag am Mittwoch (25. Januar) beraten und entscheiden.
Trauer sei etwas sehr Persönliches, sagte Bischof Magaard. Der Tod selbst dagegen sei eine öffentliche Angelegenheit des Gemeinwesens. Mit den Vorschlägen der Piraten zum Bestattungsgesetz sei es denkbar, dass der Ort der Trauer nicht mehr zugänglich wäre. "In der ohnehin schmerzhaften Situation des Abschieds würde man ihnen damit auch noch zumuten, andere Wege und Orte für ihre Trauer suchen zu müssen."
Heße: Beisetzung ein wichtiger Schritt im Trauerprozess
Schon heute hätten viele Angehörige im Nachhinein ein großes Problem damit, wenn eine Person anonym bestattet wurde, sagte Erzbischof Heße. Ähnlich werde es sein, wenn die Asche irgendwo verstreut werde. Heße: "Es fehlt dann der Ort, an dem man seine Trauer zum Ausdruck bringen kann, etwa durch ein Licht oder eine Blume." Außerdem sei die Beisetzung ein wichtiger Schritt in einem oft sehr langen Trauerprozess.