Kirsten Fehrs zur Wiederwahl vorgeschlagen
25. März 2021
Der Wahlvorbereitungsausschuss schlägt den 156 Landessynodalen der Nordkirche Bischöfin Kirsten Fehrs zur Wiederwahl vor. Die 59-Jährige ist Bischöfin für den Sprengel Hamburg und Lübeck und hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wiederwahl weitere zehn Jahre im Amt zu bleiben.
Damit stimmte sie gegebenenfalls auch einem späteren Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand zu. Der Wahlvorschlag wurde daher auf ihren Namen beschränkt.
Wahltag ist der 5. Juni
Das weitere Wahlverfahren ist im Bischofswahlgesetz der Nordkirche geregelt. Der Wahltag steht mit Sonnabend, 5. Juni 2021 fest. Über die nähere Ausgestaltung der Wahlsynode wird das Präsidium abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie in den kommenden Wochen entscheiden.
"Inspirierend und mit hoher Sensibilität"
Präses Ulrike Hillmann sagte zur erneuten Kandidatur der Amtsinhaberin: "Ich freue mich sehr, dass Bischöfin Kirsten Fehrs bereit ist, für eine zweite Amtszeit als Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck zur Verfügung zu stehen. Sie ist in den vergangenen zehn Jahren der Aufgabe, gleichzeitig für die Städte Hamburg und Lübeck sowie für den Sprengel die bischöfliche Verantwortung zu tragen, hervorragend gerecht geworden."
"Kirsten Fehrs hat das Bischofsamt in diesen zehn Jahren mit ihren inspirierenden und lebendigen Andachten und Predigten, mit ihrer hohen Sensibilität und der großen Gabe, bei komplexen Problemstellungen zu vermitteln, in besonderer Weise geprägt. Mit ihrem offenen und weiten Herzen, verbunden mit ihrer Freundlichkeit, hat Bischöfin Kirsten Fehrs in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Diensten und Werken sowie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ihres Sprengels große Anerkennung gefunden", führte Präses Hillmann weiter aus.
Laut Bischofswahlgesetz können weitere Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden, wenn sie von einem Viertel der gesetzlichen Mitglieder der Landessynode unterstützt werden und zur Annahme der Wahl bereit sind. Ein solcher Vorschlag muss spätestens fünf Wochen vor der Wahlsitzung, also bis 30. April 2021, 00.00 Uhr, bei der Präses der Landessynode eingehen.