Landesbischöfin für konstruktive Debatte über assistierten Suizid
20. Mai 2022
Nordkirchen-Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt hat sich für eine konstruktive Diskussion über das Thema „Assistierter Suizid“ ausgesprochen. Dabei komme der im November 2021 gemeinsam von der evangelischen Nordkirche und den Diakonischen Werken Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein entwickelten Stellungnahme weiterhin große Bedeutung zu.
Dem Papier zufolge lehnen es Kirche und Diakonie ab, den assistierten Suizid als Regelangebot vorzuhalten. Vielmehr müsse Sterbewilligen, Angehörigen, behandelnden Ärztinnen und Betreuenden umfangreiche seelsorgerische und psychologische Beratung angeboten werden.
In besonderen Grenzfällen könne „die Hilfe zum assistierten Suizid die letzte Option sein, um einen Mensch in Not nicht allein zu lassen“, heißt es in der Stellungnahme. Auch müsse „die Tatsache der Begrenztheit und der Brüche des Lebens sowie der Sterblichkeit im gesellschaftlichen Diskurs präsent bleiben“.
Ausgelöst wurde die anhaltende Debatte durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Danach verstößt das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung des Suizids gegen das Grundgesetz. Damit stärkten die Richter das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in Bezug auf das eigene Sterben und forderten den Gesetzgeber auf, neue Regelungen zu finden.
"Christliches Handeln im Horizont der Liebe des dreieinigen Gottes"
In ihrem aus einer Online-Diskussionsreihe entstandenen Buch „Streitsache Assistierter Suizid - Perspektiven christlichen Handelns“ hatte Kühnbaum-Schmidt bereits im Februar zusammen mit Experten und Theologen Perspektiven erläutert. „Die vorliegenden Vorträge wollen in der Debatte zum assistierten Suizid zu einer christlich profilierten Meinungsbildung beitragen. Sie fördern ein differenziertes Verständnis dessen, was christliches Handeln im Horizont der Liebe des dreieinigen Gottes bedeutet“, so die Landesbischöfin.