Landessynode beschließt Haushalt für 2020
28. Februar 2020
Die Landessynode beschloss den Haushalt 2020 auf ihrer Tagung in Lübeck-Travemünde am Freitag (28. Februar) einstimmig. Daneben stand unter anderem auch die Abstimmung über Dienste und Werke auf dem Tagesplan.
Die Nordkirche rechnet in den kommenden Jahren noch mit einer leichten Steigerung der Kirchensteuer-Einnahmen. Wird für 2020 noch mit 536 Millionen Euro an Kirchensteuern gerechnet, so klettern sie bis 2024 um 3,7 Prozent auf 556 Millionen Euro. Auch die staatlichen Leistungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern steigen in dieser Zeit um 6,0 Prozent auf 33,3 Millionen Euro.
Dank an die Kirchensteuerzahler
Malte Schlünz, Mitglied der Kirchenleitung, sprach seinen Dank an die Kirchsteuerzahlerinnen und -zahler aus: „Damit ermöglichen Sie eine solide finanzielle Basis dafür, dass unsere Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann – in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Diensten, Werken und Einrichtungen sowie als Landeskirche“, sagte er. „Hierfür herzlichen Dank!“
Verteilung der Mittel
Mit 336 Millionen Euro geht im Haushalt 2020 das meiste Geld an die Gemeinden und Kirchenkreise. Die überregionalen Dienste und Werke erhalten 42 Millionen Euro. Große Bauprojekte der Nordkirche, die ebenfalls finanziert werden müssen, sind die Sanierung des Schleswiger Doms, der Umbau auf der Domhalbinsel Ratzeburg und neue Gebäude für die Archive.
Förderung für Entwicklungsarbeit
Drei Prozent der Kirchensteuer (16,3 Millionen Euro) sind für den Kirchlichen Entwicklungsdienst vorgesehen, der Projekte in den Entwicklungsländern und die Flüchtlingsarbeit der Kirche fördert. 620.000 Euro (0,8 Prozent) sind für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. 100.000 Euro wurden in den Haushalt für Zahlungen an die Opfer sexueller Gewalt eingestellt.
Finanzierung von Versorgungsleistungen
114 Millionen Euro zahlt die Nordkirche 2020 zudem an Versorgungsleistungen. Der größte Teil geht an die heutigen Ruhestandpastoren. Anders als Bund und Länder hat die Nordkirche für ihre künftigen Pensionsleistungen aber bereits jetzt Rücklagen gebildet. Wer vor 2006 eingestellt wurde, erhält seine Pension zu 60 Prozent aus einem Stiftungskapital. Die Pensionsansprüche jüngerer Pastoren werden ähnlich wie bei Angestellten durch zusätzliche Sozialbeiträge vollständig vorfinanziert.
Veränderungen von Diensten und Werken
Neben dem Haushalt standen weitere Abstimmungen auf dem Plan: So stimmten die Synodalen unter anderem für die Zusammenführung der Posaunenmission Hamburg/Schleswig-Holstein und des Posaunenwerkes Mecklenburg-Vorpommern zu einem gemeinsamen "Posaunenwerk der Nordkirche".