Neue Handlungsempfehlungen der Nordkirche für den November
04. November 2020
Die neuen Corona-Regeln von Bund und Ländern wirken sich auch auf das kirchliche Leben aus. Deshalb informiert die Nordkirche in ihren Handlungsempfehlungen "Kirchliches Leben im November 2020" über Schutzmaßnahmen für Gottesdienste, Kirchengemeinden und Einrichtungen.
Handlungsempfehlungen der Nordkirche für den November 2020Handlungsempfehlungen für die Kinder- und Jugendarbeit Konkretionen für den Bereich Kirchenmusik im November 2020
"In den kommenden Wochen wird es darum gehen, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken, um die Pandemie einzudämmen und zugleich das Grundrecht auf freie Religionsausübung zu wahren. In diesem Spannungsfeld sollen die Handlungsempfehlungen dazu beitragen, dass Sie die Verantwortung vor Ort wahrnehmen können, aber sie nicht alleine tragen müssen", heißt es in einem Geleitwort der Bischöfinnen und Bischöfe und von OKR Mathias Lenz (Dezernent für Theologie, Archivwesen und Publizistik) der Nordkirche an die Kirchenkreise und Gemeinden.
Gottesdienste dürfen stattfinden
Die Feier von Gottesdiensten ist in Deutschland weiterhin erlaubt. Als wichtige "Stärkung" bezeichnet Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt diese gerade in der jetzigen Zeit. In der Nordkirche liegt die Entscheidung, ob und wie Gottesdienste gefeiert werden, beim jeweiligen Kirchengemeinderat. In jedem Fall sind die geltenden Abstands-und Hygieneregeln einzuhalten.
Digitale Kirche
Zahlreiche Kirchengemeinden übertragen ihre Gottesdienste und Andachten auch weiterhin digital. Eine Übersicht findet sich auf dem YouTube-Kanal der Nordkirche.