Nordkirche führt Gesetz gegen sexualisierte Gewalt ein
01. März 2018
Zu Beginn ihrer Tagung hat die Landessynode der Nordkirche in erster Lesung ein Präventions- und Interventionsgesetz beschlossen, das vor allem Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen soll.
Die Nordkirche ist damit die erste Gliedkirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die rechtliche Standards gegen sexualisierte Gewalt in einem Präventionsgesetz verankert.
Schutzkonzepte im Kinder- und Jugendbereich
Das Gesetz schafft nicht nur die kirchengerechtliche Grundlage für „grenzachtende Kommunikation und Klarheit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ auf allen Ebenen der Kirche und der Diakonie, sondern beinhaltet auch die Prävention: Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht ausgenutzt und Übergriffen soll vorgebeugt werden. Mitarbeiter im Kinder- und Jugendbereich werden für die Problematik in Schulungen sensibilisiert.
Im Bereich der Intervention sieht das Gesetz vor, dass die Einrichtungen Verfahren und Strukturen einführen, die es möglich machen, Grenzverletzungen wahrzunehmen, zu melden und schnellstmöglichst nachgehen zu können. Der Schutz von Betroffenen hat dabei oberste Priorität.
Im besonderen Fokus des Schutzes stehen Kinder und Jugendliche, aber auch alle anderen Schutzbefohlenen, Mitarbeiter sowie alle diejenigen, die kirchliche Angebote wahrnehmen.
"Koordinierungsstelle Prävention" wird zur „Fachstelle sexuelle Gewalt“
Bereits im Oktober 2014 hatte die Nordkirche als Konsequenz aus den Missbrauchsfällen in Ahrensburg (bei Hamburg) einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt. So wurden eine Arbeitsstelle für sexualisierte Gewalt, eine Beschwerdestelle und ein Kriseninterventions-Team eingerichtet. Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit müssen inzwischen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die 2013 gegründete „Koordinierungsstelle Prävention“ der Nordkirche soll nun in eine „Fachstelle sexuelle Gewalt“ überführt werden und den Prozess der Umsetzung des Gesetzes begleiten.
Zehn-Punkte-Plan wird zum Grundsatz der Arbeit
„Mit diesem Präventionsgesetz wird das übergeordnete Ziel des Zehn-Punkte-Plans der Nordkirche zum Grundsatz unserer Arbeit: eine Kultur der grenzachtenden Kommunikation, der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet sind“, sagte Bischöfin Kirsten Fehrs. „Entscheidend ist, sowohl die nachhaltige Präventionsarbeit in der Nordkirche zu gewährleisten, als auch Hinweisen auf sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen in sachgerechter Weise nachzugehen.“