Notsanierungsarbeiten an St. Severin haben begonnen
29. März 2018
Der mehrjährige Rechtsstreit um die Sanierungsarbeiten an der Kirche St. Severin in Hanerau-Hademarschen (Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde) ist zu Ende. Die damals verantwortlichen Bauplaner sollen Schadensersatz zahlen. Die Notsanierungsarbeiten haben nun begonnen.
Und die sind nicht einfach: Die beteiligten Firmen wollen vorerst versuchen, die Mauern der Kirche zu sichern. Insbesondere im Westportal sind Risse in der Wand zu sehen, einzelne Feldsteine waren zwischenzeitlich herausgefallen. Ursache für diese massiven Schädigungen ist falsch eingebrachter Mörtel. Er war nach dem Brand der mittelalterlichen Kirche zu Weihnachten 2003 beim Wiederaufbau in das historische Mauerwerk injiziert worden, um dieses zu „ertüchtigen“. Seitdem geht die Mischung aus Gips, zementhaltigem Verpressmörtel und Wasser auf wie ein Hefeteig und „sprengt“ das Mauerwerk auseinander. Ursache dafür ist eine verheerende chemische Reaktion, die durch Wasser ausgelöst wird.
Verantwortliche sind auf Schadensersatz verurteilt worden
Nach der Neueröffnung der Kirche 2007 zeigten sich bereits 2008 erste Risse. 2013 schließlich entschied sich der damals amtierende Kirchengemeinderat, die Kirche bis auf weiteres zu schließen. Zuvor war schon das Hauptportal kraftbündig zugemauert worden. Inzwischen sind die Verantwortlichen für diese Baufehler in einem langwierigen juristischen Verfahren in erster sowie in zweiter und damit in letzter Instanz zur Leistung von Schadensersatz verurteilt worden.
Arbeiten müssen von Gutachtern begleitet werden
„Wir haben gewonnen“, fasst Pastor Arend Engelkes zusammen. Was der Sieg vor Gericht genau bedeutet, ist aber noch nicht klar. Sicher scheint, dass die Kirchengemeinde Hademarschen eine Entschädigung für die bislang aufgelaufenen Kosten bekommt. „Außerdem haften die Planer als Gesamtschuldner für die Schäden und müssen für die Kosten der Notsicherung sowie für die Instandsetzung aufkommen“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jürgen Punke aus Kiel, der die Kirchengemeinde juristisch vertritt. Damit aber alle anstehenden Sicherungsmaßnahmen und die darauf folgende Instandsetzung von den gegnerischen Parteien bzw. deren Versicherungen anerkannt und übernommen werden, müssen auch die weiteren Arbeiten von einem Gutachter begleitet werden.
Kirche bleibt weiterhin geschlossen
Für das Mauerwerk der Westwand ist jetzt ein Korsett aus Stahl und Keilen sowie ein Schutz gegen Witterung und Niederschlag vorgesehen. Ziel ist es, die Mauer zu stabilisieren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Gips und Mörtel nicht durch immer mehr Wasser zu erneuten Reaktionen gebracht werden.
Wie lange die Kirche nun geschlossen bleiben muss, ist noch nicht klar. Für die Kirchengemeinde bedeutet die Schließung ihrer Kirche weiterhin einen erheblichen Einschnitt in das Gemeindeleben. Gottesdienste können nur in der St. Johannes Kirche in Gokels gefeiert werden, was sich auch in der nächsten Zeit kurzfristig nicht ändern wird. Auf den Kirchengemeinderat wartet noch viel Arbeit und auch die Gemeindemitglieder müssen sich weiter in Geduld üben.