Wie ist das beim Gottesdienst-Live-Streaming mit den Urheberrechten?
20. März 2020
Dürfen Noten eingestellt oder eingeblendet werden? Und was ist mit Liedern, die im Gottesdienst zu hören sind? Bei der Live-Übertragung und dem Einstellen von Gottesdiensten im Netz gibt es viele rechtliche Fragen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat aus aktuellem Anlass dazu Informationen zur Verfügung gestellt.
Musikwerke in den sozialen Medien
Das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken auf diesen Plattformen sowie das Streaming oder der Download dieser Werke ist über die bestehenden Verträge mit den entsprechenden Betreibern abgegolten.
Auf die Kirchengemeinden kommen somit keine Kosten zu.
Eigene Website
Die GEMA hat sich entschlossen, für die Zeit, in der die Gottesdienste nicht vor Ort durchgeführt werden können, die Nutzung von urheberechtlich geschützten Musikwerken im Rahmen des Streamings oder des Downloadens über die Kirchengemeinde-eigenen Websites durch die bestehenden Pauschalverträge als abgegolten zu betrachten.
Die Art der Musikwiedergabe, live durch den Organist oder durch Tonträger, ist dabei unerheblich.
Darstellung von Noten und Texten
Noten und Texte dürfen nicht länger als 72 Stunden online verfügbar oder zum Download bereitstehen.