Weg frei für einheitliches Arbeitsrecht in der Nordkirche
14. November 2022
In der Nordkirche wird künftig ein einheitliches Arbeitsrecht gelten. Nach der mecklenburgischen Synode (Kirchenparlament) hat am Sonnabend auch die pommersche Synode auf ihrer Tagung am Sonnabend in Greifswald entsprechenden Regelungen zugestimmt.
Das einheitliche Arbeitsrecht werde somit künftig für alle privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der verfassten Nordkirche in Ost und West gleichermaßen gelten. Für den Bereich der Diakonie gilt die Vereinheitlichung nicht.
Beginnend ab dem 1. Juli 2023 soll den Angaben zufolge ein einheitlicher Manteltarifvertrag und damit eine Arbeitsvertragsgrundlage für alle Mitarbeitenden der Nordkirche gelten. Ziel sei, dass niemand schlechter gestellt oder bei veränderter Einstufung eine Besitzstandszulage gezahlt werde. Eventuell mögliche Mehrkosten bei der Überleitung würden „solidarisch und gemeinschaftlich“ von der Nordkirche getragen.
Keine zwei Formen der Arbeitsrechtssetzung mehr
Während ihrer Gründung im Jahr 2012 hatte die Nordkirche festgelegt, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen der früheren Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens in ihren jeweiligen Gebieten zunächst fort gelten sollten. Das bedeutet, dass bisher in der Nordkirche gleichrangig zwei Formen der Arbeitsrechtssetzung nebeneinander existieren.
Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln im Rahmen des sogenannten „Zweiten Wegs“ Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband den Tarifvertrag aus. In Mecklenburg und Pommern sitzen sich bisher Vertretende der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission in Form des „Dritten Wegs“ gegenüber und verhandeln den Tarifvertrag.
Die geplante einheitliche Arbeitsrechtssetzung in der Nordkirche beruhe im Wesentlichen auf drei Eckpunkten: dem Arbeitgeberverband, dem Manteltarifvertrag und dem Überleitungsvertrag, hieß es. Der neu gebildete Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (VKDN) tritt als Dienstgeberverband auf. Dieser kann Tarifverträge nur mit Gewerkschaften abschließen, die sich vertraglich den Grundlagen einer kirchengemäßen Tarifvertragsbeziehung verpflichtet haben.
Haushaltsplan für 2023 beschlossen
Zudem hat der pommersche Kirchenkreis seinen Haushaltsplan für 2023 in Höhe von rund 17,5 Millionen Euro beschlossen. Im Vergleich zu früheren Prognosen stünden dem Kirchenkreis damit rund zwei Millionen Euro mehr als erwartet zur Verfügung. Diese Entwicklung sei „hauptsächlich den durch den Kirchenkreis früh- und rechtzeitig ergriffenen Sparmaßnahmen“ zu verdanken.
Zu Veränderungen im Stellenplan zählt den Angaben zufolge unter anderem eine neu eingeplante Stelle für Gemeindepädagogik im Anerkennungsjahr, die zunächst auf vier Jahre befristet ist. Außerdem wurde die Projektstelle für Orgelunterricht bis zum Jahr 2026 verlängert und eine Friedhofsbeauftragten-Stelle geschaffen, die bis 2028 befristet ist.
Der von der Synode beschlossene Pfarrstellenplan für das Jahr 2023 umfasst 99,7 Pfarrstellen. Mehrere Vakanzen würden den Kirchenkreis vor allem in der Propstei Pasewalk vor Herausforderungen stellen, hieß es. Diese Problematik solle künftig noch stärker in den Blick genommen werden.