Corona-Pandemie

Weihnachten im Lockdown - Bischofsrat der Nordkirche wendet sich an Kirchengemeinden

Weihnachten wird in diesem Jahr anders und stiller gefeiert werden müssen als in den Jahren zuvor.
Weihnachten wird in diesem Jahr anders und stiller gefeiert werden müssen als in den Jahren zuvor.© allanswart, iStockphoto

16. Dezember 2020 von Simone Viere

Veranstalten wir einen Gottesdienst in unserer Kirche - oder besser nicht? In einem Brief hat sich der Bischofsrat an die knapp 1000 Kirchengemeinden in der Nordkirche gewandt, um den Kirchengemeinderäten angesichts des Corona-Lockdowns in dieser Frage Orientierung und Halt zu geben. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt spricht in einer Videobotschaft über das Weihnachtsfest in Zeiten der Pandemie.

„Mit zunehmender Besorgnis nehmen wir alle wahr, wie derzeit Infektionszahlen steigen, wie bedrückend hoch die Todesfälle sind und dass sich unser Gesundheitssystem am Rande der Überlastung befindet”, schreiben die Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, Bischöfin Kirsten Fehrs, Bischof Gothart Magaard und Bischof Tilman Jeremias gemeinsam.

Hygienekonzepte in Kirchen überzeugen

Der harte Lockdown in Deutschland ist seit Mittwoch, 16. Dezember, gültig. „Die allermeisten öffentlichen Aktivitäten sind inzwischen untersagt. Erlaubt bleibt nur das Allernotwendigste. Dazu gehören nach der Vereinbarung von Bund und Ländern auch Gottesdienste, was wir durchaus begrüßen. Deutlich ist, dass unsere Schutz- und Hygienekonzepte grundsätzlich überzeugen”, schreiben die Bischöfinnen und Bischöfe weiter.

Grundsätzlich gilt, die Kirchengemeinderäte entscheiden eigenständig, wie Weihnachten in den Gemeinden der Nordkirche gefeiert wird - ob analog oder rein digital, ob draußen oder drinnen. 

"Vor Ort und je nach Situation wird zu entscheiden sein, ob Sie mit Ihrer Gemeinde einen Präsenzgottesdienst feiern oder eine andere Form wählen. Das kann, wenn die Ansichten dazu auseinander gehen, vor sehr hohe Herausforderungen stellen und in größte Anspannung führen. Diese Situation erleben wir derzeit auf allen Ebenen unserer Kirche und teilen Sie mit Ihnen", so der Bischofsrat in seinem Schreiben. 

„Beieinander bleiben, einander stützen und stärken”

Doch egal welcher Weg eingeschlagen wird, die Bischöfinnen und Bischöfe der Nordkirche machen deutlich, dass es für die Entscheidungen vor Ort Rückendeckung geben wird: "Entscheidend ist, dass wir in allen wie immer gearteten Beschlüssen im Blick auf das Weihnachtsfest beieinander bleiben, einander stützen und stärken".  

In einer Videoansprache richtet sich Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt ebenfalls an die Leitenden in den Kirchengemeinden der Nordkirche und sagt: "Wie immer wir in diesem Jahr Weihnachten feiern - jede gewählte Form wird immer auch Menschen ausschließen. Die einen, weil die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, die anderen, weil sie nicht kommen dürfen oder wollen, wieder andere, weil sie in digitalen Welten nicht zu Hause sind, und und und...".

Jedes gottesdienstliche Geschehen, in welcher Form auch immer, werde partikular sein, so die Landesbsichöfin weiter. "Aber alles, was Sie, was wir jeweils im einzelnen verantworten, alles gemeinsam wird wie ein großer Gottesdienst sein - vom frühen Nachmittag bis in die Abendstunden, von Sylt bis Usedom."

Gemeinsam „Stille Nacht” singen 

Gottesdienste, die alle verbinden, seien in diesem Jahr nicht möglich, sagt Kühnbaum-Schmidt im Video. Aber es sei möglich, etwas zu tun, das alle verbinden könne: "Ich habe deshalb angeregt, am Heiligen Abend um 20 Uhr 'Stille Nacht' zu singen oder mit Instrumenten zu spielen. Auf dem Balkon, am geöffneten Fenster, allein oder in der engsten Familie. Vielleicht mit einer brennenden Kerze in der Hand. Als Licht in all dem Dunklen, was das Leben beschwert und bedroht."

Neue Regeln zum Fest

Schon bisher galt für viele Weihnachtsgottesdienste, dass eine Anmeldung erforderlich ist. Andere Regeln werden nun im "harten Lockdown" noch einmal verschärft. So ist das Singen in den Kirchen - in Schleswig-Holstein auch draußen - grundsätzlich untersagt. In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hingegen ist das Singen draußen zwar erlaubt, allerdings nur mit Mund-Nase-Schutz. Alle Regeln finden sich in den  aktualisierten Handlungsempfehlungen

 

 

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