Diakonie nimmt Beobachtung von Abschiebungen wieder auf
01. Februar 2018
Das Diakonische Werk Hamburg nimmt nach dreijähriger Pause nun wieder die Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen auf. Der Abschiebebeobachter kann bei Problemen zwischen den Beteiligten vermitteln.
Er wird laut Diakonie in den kommenden drei Jahren ausgewählte Abschiebungen am Hamburger Flughafen beobachten, dokumentieren und problematische Situationen und Vorfälle festhalten. Diese Berichte werden anschließend in einem Begleitgremium zwischen staatlichen Stellen, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen besprochen.
Vorgabe der EU-Rückführungsrichtlinie
„Eine tatsächlich unabhängige Abschiebungsbeobachtung ist Vorgabe der EU-Rückführungsrichtlinie und seit langem eine Forderung von Flüchtlingsorganisationen“, sagt Dirk Hauer, Fachbereichsleiter Migration und Existenzsicherung im Diakonischen Werk Hamburg. „Wir sind froh, dass nach einer Pause von nunmehr drei Jahren der Senat im letzten Jahr die Weichen für einen Neustart gestellt hat und wir nunmehr mit der Arbeit beginnen können.“
Ansprechpartner für alle Beteiligten an einer Abschiebung
Der Abschiebungsbeobachter steht als Ansprechpartner für alle Beteiligten an einer Abschiebung zur Verfügung und kann auch aktiv das Gespräch suchen. In diesem Zusammenhang hat er auch Zugang zum Ausreisegewahrsam. Allerdings kann und darf er die konkreten Abschiebungsmaßnahmen nicht behindern, sondern ist an eine neutrale Beobachterrolle gebunden.
Problematische Vorkommnisse vermeiden
Das Abschiebungsmonitoring bewegt sich laut Hauer im Rahmen des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts, das auch restriktive Maßnahmen wie Abschiebungen und Abschiebehaft zulässt. „Sinn und Zweck der Abschiebungsbeobachtung ist es deshalb, dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Kontrolle nicht völlig entzogen sind und dass problematische Vorkommnisse vermieden oder zumindest aufgearbeitet werden“, so der Fachbereichsleiter.